Die BMU-Richtlinien zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt wurden überarbeitet.
Sie stellen die Grundlage für die Förderung im Programmteil Premium des KfW-Programms Erneuerbare Energien dar. Für den Programmteil Premium erfolgt die Förderung künftig größtenteils unter der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (mit Ausnahme der Tiefengeothermie-Förderung). Aus diesem Grund ergeben sich einige Neuregelungen. Aus der Richtlinienänderung resultieren darüber hinaus einige Konkretisierungen im Programmteil Premium des KfW-Programms Erneuerbare Energien
• beim Antragstellerkreis,
• beim Verwendungszweck „Biomasseanlagen“,
• bei der Wärmenetzförderung und
• bei Biogasaufbereitungsanlagen.
Das aktuelle Merkblatt kann im Internet unter www.kfw-mittelstandsbank.de eingesehen werden.