Blower-Door-Messteams werden immer wieder von ihren Auftraggebern gefragt, welche Anforderung an die Luftdichtheit das Gebäude einhalten muss. Die für eine korrekte Antwort relevanten Entscheidungen werden aber normalerweise schon in der Planungsphase getroffen. Deshalb sind Messdienstleister, die weder das Gebäude noch seinen energetischen Nachweis kennen, die falschen Ansprechpartner, meint der Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen (FLiB). Sie kommen erst ins Spiel, wenn Planer oder auch Energieberater die entsprechenden Infos geliefert haben.
Tatsächlich wird die Welt der Anforderungen und Grenzwerte für Gebäudeluftdichtheit immer komplexer, wie Sie in unserem Newsletter 14-2017 nachlesen können.
Wissenswertes zur Luftdichtheitsmessung bietet der GEB 07-2017, der am 27. Juli 2017 erscheint. Schon jetzt finden Sie Beitrage zum Thema Luftdichtheit in unserem Dossier unter www.bit.ly/GEB-DossierLuftdichtheit.
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