Die KfW informiert über Startkonditionen der neuen Laufzeitvariante 15/3/15 im Programm Erneuerbare Energien "Standard" (270) und über das angepasste Merkblatt:
Startkonditionen der Laufzeitvariante 15/3/15
Zur Verbesserung des Finanzierungsangebots im Programm 270 hat die KfW zum 18. November 2016 zusätzlich eine neue Variante mit 15-jähriger Laufzeit und äquivalenter Zinsbindung eingeführt (max. drei tilgungsfreie Jahre). Nun bestehen folgende Optionen: 5/1/5, 10/2/10, 15/3/15 (NEU), 20/3/10, 20/3/20.
Angepasstes Merkblatt
Rückfragen zur Finanzierung gebrauchter Anlagen haben die KfW veranlasst, das Merkblatt an entsprechender Stelle (Seite 3) anzupassen:
„Von der Förderung ausgeschlossen sind: Gebrauchte Anlagen, mit folgenden Ausnahmen:
- Der Erwerb von Anlagen, die nicht länger als zwölf Monate am Stromnetz angeschlossen sind, kann mitfinanziert werden.
- Der Erwerb von gebrauchten Anlagen, die nicht bereits von der KfW gefördert wurden, kann mitfinanziert werden, sofern zeitgleich eine Modernisierung mit Leistungssteigerung erfolgt.“
Die Anpassung dient der Klarstellung, dass sich die Ausnahmetatbestände ausschließlich auf Vorhaben beziehen, bei denen es um den Erwerb von gebrauchten Anlagen geht.
Die KfW-Information vom 24.11.2016 kann nach dem Login im KfW-Partnerportal heruntergeladen werden. Als Anlage zu dieser Information steht dort auch das Merkblatt 600 000 0178, Stand 11/2016 zum Download.