Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Wärme- und Kältespeicher nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG). Als Orientierungshilfe für Antragsteller gibt das BAFA ein Merkblatt heraus, das aktualisiert und zum 12. April neu veröffentlicht wurde.
Die wesentlichen Änderungen umfassen die Klarstellung der technischen Voraussetzungen für die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) sowie Besonderheiten bei Wärmespeichern über 95°C (Druckspeicher).
Das Merkblatt kann unter www.bafa.de heruntergeladen werden.