Die „Hessische Energiespar-Aktion“ informiert über veränderte Förderkonditionen für das Programm „Energieeffizienz im Mietwohnungsbau“. Seit 1. Juli 2015 werden bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WI-Bank) eingehende Anträge wie folgt gefördert:
- Bei Investitionsvorhaben nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren – Kredit“ (KfW-Effizienzhaus 55, 70, 85, 100, 115 und Denkmal) wird für Darlehen der WI-Bank ein Tilgungszuschuss von 5 % auf den zugesagten Kreditbetrag gewährt.
- Bei Investitionsvorhaben nach dem KfW-Programm „Energieeffizient Bauen“ (KfW-Effizienzhaus 40 und 55 – inklusive Passivhaus) beträgt die Höhe des für das Darlehen der WI-Bank gewährten Tilgungszuschusses 3,5 % auf den zugesagten Kreditbetrag.
- Zusätzlich wird bei beiden Programmen durch Margenverzicht der WI-Bank der Zinssatz des Kredits um 0,15 % reduziert.
Vereinfachung der Antragsverfahren für Wohnungseigentümergemeinschaften
Für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) hat die KfW ihr Antragsverfahren in den Zuschussprogrammen „Energieeffizient Sanieren-Investitionszuschuss“ sowie „Altersgerecht Umbauen-Investitionszuschuss“ vereinfacht. Seit dem 1. August reicht für die Beantragung von KfW-Zuschüssen eine „De-minimis-Erklärung“ durch den bevollmächtigten Immobilienverwalter für alle Vermieter der WEG. Das Beibringen einer schriftlichen „De-minimis-Erklärung“ durch jeden Einzelnen vermietenden Wohnungseigentümer entfällt.
„Mit dem ‚Förderkompass Hessen‘ stellt die Hessische Landesregierung unter www.energieland.hessen.de den hessischen Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument zu Verfügung, das die Suche nach einem geeigneten Förderprogramm für eine in Hessen geplante Bau- oder Sanierungsmaßnahme erleichtern soll“, so Werner Eicke-Hennig, Programmleiter der Hessischen Energiespar-Aktion.