Die kfW informierte am 25. September über Änderungen bei der Wohnwirtschaft.
Kommunale und Soziale InfrastrukturIKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung (202):
1. Erhöhung des Tilgungszuschusses
Für Zusagen ab dem 25.11.2019 wird der Tilgungszuschuss von 5 % auf maximal 10 % des Zusage-betrages erhöht. Ein Verzicht auf bereits zugesagte Kredite im Programm 202 mit dem Ziel der Neubeantragung zu den neuen Programmbedingungen ist nicht möglich.
2. Erweiterung der beihilferechtlichen Möglichkeiten
Um das Förderangebot künftig flexibler nutzen zu können, werden die Möglichkeiten der Gewährung von Beihilfen auf Basis der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) erweitert. Diese zusätzlichen beihilferechtlichen Möglichkeiten stehen Ihnen ab 01.03.2020 zur Verfügung. Neu aufgenommen wird Artikel 38 AGVO "Investitionshilfen für Energieeffizienz-Maßnahmen". Der bereits im Merkblatt (bisher nur für Verteilnetze) enthaltene Artikel 46 der AGVO "Investitions-beihilfen zur Förderung energieeffizienter Fernwärme und Fernkälte" kann künftig auch für die Förderung von Erzeugungsanlagen im Sinne des Artikels 46 AGVO genutzt werden. Nähere Informationen hierzu finden Sie im Produktmerkblatt und in unserem "Allgemeinen Merkblatt für Beihilfen".
3. Redaktionelle Anpassungen
Im Zuge der Produktverbesserungen wurden im Merkblatt inhaltliche Klarstellungen, Konkretisierungen und Ergänzungen aufgenommen.