Der CO2-Ausstoß bei Kohlekraftwerken darf künftig bei 750 Gramm pro Kilowattstunde liegen und beträgt somit fast doppelt so viel wie bei neuen Gaskraftwerke (365 Gramm).
Der CO2-Ausstoß bei Kohlekraftwerken darf künftig bei 750 Gramm pro Kilowattstunde liegen und beträgt somit fast doppelt so viel wie bei neuen Gaskraftwerke (365 Gramm). Das ist unter anderem Inhalt des Gesetzes für den Emissionshandel für die Zeit von 2008 bis 2012, dass der Bundestag kürzlich verabschiedet hat. Der WWF kritisiert, dass das so genannte Zuteilungsgesetz Sonderregelungen für klimaschädliche Kohlekraftwerke zementiere. Laut WWF werden Anlagen die Braunkohle verfeuern, erneut besser ausgestattet. Allerdings mit dem Trick, die Standardauslastung nicht mit 7500 Betriebsstunden pro Jahr zu veranschlagen sondern auf 8250 hoch zu setzen. Dadurch werde im Zuteilungsgesetz für Neuanlagen das Preissignal eliminiert und ein Umfeld geschaffen, als gäbe es keinen Emissionshandel. Angemessen ist aber durchaus, die Emissionen auf 453 Millionen Tonnen pro Jahr zu begrenzen. Ein besonderer Verdienst des Bundestages sei es zudem, dass neun Prozent der Verschmutzungsrechte versteigert werden.