Im KfW-Programm Erneuerbarer Energien gelten ab dem 1. Mai lukrativere Förderungen für große Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung, solaren Kühlung und zur Bereitstellung von industrieller Prozesswärme.
Im KfW-Programm Erneuerbarer Energien gelten ab dem 1. Mai lukrativere Förderungen für große Solarkollektoren zur Heizungsunterstützung, solaren Kühlung und zur Bereitstellung von industrieller Prozesswärme. Mit zinsverbilligten KfW-Darlehen und Tilgungszuschüssen in Höhe von 30 Prozent der Investitionskosten werden diese Technologien ab 40 Quadratmeter Kollektorfläche gefördert. Fortgeführt wird außerdem die Förderung von großen Biomasseanlagen und Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie. Außerdem gibt es einen neuen Innovationsbonus für große solarthermische Anlagen. Privatleute und Unternehmen, deren Anlagen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen, können damit die Fördersumme verdreifachen. Diese neue Regelung gilt – je nach Anlagentyp – für Solarkollektoren von 20 bis 40 Quadratmeter Kollektorfläche zur Warmwasserbereitung, Heizungsunterstützung, solaren Kühlung oder zur Bereitstellung von Prozesswärme. Für diese Förderungen werden in diesem Jahr 213 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Förderanträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf der Internetseite abgerufen werden.