Zum 1. Juni macht die KfW-Bankengruppe eine hemmende Einschränkung bei ihren Sanierungskrediten rückgängig, indem sie die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wieder von sechs auf zwölf Monate anhebt.
Nach einer Meldung des Energieberaterverbandes GIH reagiert die Förderbank reagiert damit auf eine gesunkene Nachfrage und die Kritik des Verbandes.
Auf Veranlassung des Bundeswirtschaftsministeriums hatte die KfW-Förderbank die Kreditkonditionen in ihrem an Hausbesitzer gerichteten Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren" im April 2018 deutlich verschlechtert. Neben der Senkung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von zwölf auf sechs Monate wurde die 20-jährige Zinsbindung eingestellt und eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt. In der Folge brach das Zusagevolumen für Kredite zu Effizienzhäusern und energetischen Einzelmaßnahmen massiv ein, die Sanierungsquote sank deutlich.
Nach anhaltender Kritik durch den GIH wird nun zumindest eine Stellschraube zurückgedreht. „Eine längere bereitstellungsprovisionsfreie Zeit ist für Sanierer und Neubauer wichtig, da komplexe Bauvorhaben in der Regel innerhalb eines halben Jahres nicht abgeschlossen werden können. Schließlich ist es mittlerweile selbst auf dem Land keine Seltenheit mehr, dass Eigentümer monatelang auf einen Fachhandwerker warten", berichtet der GIH-Vorsitzende Jürgen Leppig aus seiner Beratungserfahrung. Auch dass die Höhe der Provision, die Hauseigentümer künftig erst wieder ein Jahr nach Zusage bezahlen müssen, von drei auf 1,8 Prozent reduziert wird, sieht der Verband positiv.
Allerdings mache auch eine langfristige Zinsbindung das energieeffiziente Bauen deutlich attraktiver: „Wenn meine Kunden wissen, dass sie sich nicht in zehn Jahren um eine Weiterfinanzierung kümmern müssen, können sie zuverlässiger planen. Zumal innerhalb von 20 Jahren oft sogar eine komplette Tilgung möglich ist", so Leppig. Außerdem sei es Bauherren wichtig, kostenfrei außerplanmäßig tilgen zu können. Leppig drängt daher darauf, auch diese beiden hemmenden Einschränkungen rückgängig zu machen.