Für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen über die KfW haben sich Änderungen für gewerbliche Antragsteller in dem Programm Solarstrom Erzeugen ergeben.
Für die Förderung von Photovoltaik-Anlagen über die KfW haben sich Änderungen für gewerbliche Antragsteller in dem Programm Solarstrom Erzeugen ergeben. Das Programm dient der langfristigen Finanzierung von kleineren Investitionen in die Errichtung und Erweiterung von Photovoltaik-Anlagen. Finanziert werden kann auch der Erwerb dieser Anlagen. Gefördert werden Photovoltaik-Anlagen bis zu einem Darlehensvolumen von 50.000 Euro. Das Programm stand bislang allen Antragstellern offen (private Antragsteller, gewerbliche Antragsteller, Landwirte, Ausnahme: Kommunen), die bis zu 50.000 EUR in eine Anlage investieren. Ab 01.07.2008 steht es nicht mehr für gewerbliche Antragsteller zur Verfügung. Gewerbliche Unternehmen werden weiterhin im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm und im KfW-Umweltprogramm gefördert. Der Mindestbetrag von
50.000 EUR im ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm sowie im KfW-Umweltprogramm entfällt. Anträge, die ab dem 01.07.2008 bei der KfW eingehen, werden zu den dann gültigen Programmbedingungen zugesagt. Die Merkblätter zum KfW-Umweltprogramm, ERP-Umwelt- und Energiesparprogramm sowie zum Programm Solarstrom Erzeugen sind entsprechend angepasst worden und können. in Kürze aus dem Archiv des KfW Beraterforums (www.kfw-beraterforum.de) herunterladen sowie über den zentralen Bestellservice der KfW bezogen werden.