Klimaschutzaktivitäten von Kommunen, Unternehmen, Vereinen und Kirchen werden im Südwesten künftig höher bezuschusst. Am 31. März 2017 hat das Umweltministerium Baden-Württemberg eine entsprechende Änderung im Förderprogramm Klimaschutz-Plus in Kraft gesetzt. Für energetische Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden steigen die Zuschüsse um bis zu 50 %. Die attraktivere Förderung gilt ab sofort nicht nur für Nichtwohngebäude: Auch Maßnahmen in Gebäuden, die zur Erfüllung kommunaler Unterbringungspflichten dienen, etwa Flüchtlingswohnheime, sind nun förderfähig. Die Boni für systematische Klimaschutzanstrengungen verdoppelt das Land. Insgesamt wird die Förderung damit um maximal 75 % erhöht. Darauf weist die KEA Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg hin. Mehr Zeit für die Antragstellung gibt es auch: Die Frist für investive Maßnahmen wurde bis Ende November verlängert.
Auch die seit dem Programmstart Anfang Februar bereits eingereichten Förderanträge profitieren von den verbesserten Bedingungen. Die L-Bank informiert die betroffenen Antragsteller direkt. Insgesamt stehen 11,5°Millionen Euro zur Verfügung. Geförderte erhalten jeweils maximal 200.000°Euro. Antragfrist für alle Programmteile ist nun der 30.°November 2017. Klimaschutz-Plus wird von der L-Bank abgewickelt und von der KEA begleitet. Mehr unter www.kea-bw.de.
Die Änderungen im Einzelnen
Im CO2-Minderungsprogramm, dem Teil A des Programms, werden investive Klimaschutzmaßnahmen gefördert. Förderfähig sind ausgewählte Maßnahmen zur Heizungserneuerung, Wärmedämmmaßnahmen, die Sanierung von Beleuchtungs- oder Lüftungsanlagen sowie – in Kombination mit einer der beiden erstgenannten Maßnahmen – der Einsatz von erneuerbaren Energien in Form von Holzheizungen, Wärmepumpen oder Solarwärmeanlagen.
Für jede über die Lebensdauer der Maßnahme eingesparte Tonne Kohlendioxid (CO2) erhalten die Gebäudeeigentümer einen Betrag von 50°Euro. Allerdings war die Förderung bisher auf maximal 20 % der förderfähigen Investitionen gedeckelt. Diese Grenze wird nun auf 30 % erhöht.
Bei Nachweis systematischer Klimaschutzaktivitäten können zusätzliche Förderboni in Anspruch genommen werden. Auch bei ihnen gibt es Verbesserungen: Pro erfülltem Kriterium wird ein Aufschlag von jeweils 10 % auf den ermittelten Förderbetrag gewährt. Bislang gab es hier nur 5 %.
Auch das Struktur-, Qualifizierungs- und Informationsprogramm, Teil B des Programms, ist attraktiver geworden: Bei der Einführung eines systematischen Energiemanagements werden statt bisher zehn nun bis zu zwölf Tagewerke eines externen Dienstleisters pro Jahr gefördert.
Unterstützung bei der Antragstellung
Die Förderbedingungen, die Antragsformulare sowie weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Internetseite des Umweltministeriums. Für Fragen stehen die L-Bank unter der Telefonnummer (0721) 150-1600 oder per E-Mail (klimaschutz-plus@l-bank.de) sowie die KEA (info@kea-bw.de) zur Verfügung.