Die Richtlinie über die Förderung der Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und hydraulischen Abgleich ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst nach dieser Richtlinie Investitionen zur Optimierung von Heizungsanlagen.
Der Zuschuss beträgt 30 % der Netto-Investitionskosten. Gefördert wird der Austausch einer alten gegen eine neue hocheffiziente Pumpe (Heizung und Warmwasser) in Bestandsgebäuden. Überdies ist die Durchführung eines hydraulischen Abgleichs inklusive begleitender Maßnahmen (z.B. Thermostatventile, Einstellung der Heizkurve) in bestehenden Gebäuden förderfähig. Antragsberechtigt sind alle privaten und gewerblichen Eigentümer von Heizungsanlagen sowie Kommunen.
Das Förderprogramm ist auf fünf Jahre angelegt und mit Mitteln in Höhe von mehreren hundert Mio. Euro ausgestattet. Für das Jahr 2016 stehen 100 Mio. Euro zur Verfügung.
Antragsteller, die eine Förderung für Investitionen zur Heizungsoptimierung beantragen möchten, müssen sich in einem ersten Schritt über das Online-Portal zur Registrierung auf der Webseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) registrieren. Die Registrierung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen, d.h. vor Erteilung des Auftrags für den Austausch der Umwälzpumpe bzw. für den hydraulischen Abgleich. Im Gegenzug erhält der Antragsteller per E-Mail eine Registrierungsnummer und kann mit der Maßnahme beginnen. Spätestens sechs Monate nach der Registrierung muss die Maßnahme durchgeführt worden sein. In einem zweiten Schritt muss der Antragsteller dann ab 15. August 2016 unter Angabe der Registrierungsnummer einen Online-Antrag auf Förderung stellen und an das BAFA senden.
Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung stehen auf der Homepage des BAFA unter dem Menüpunkt Energie > Heizungsoptimierung zur Verfügung.