Im Jahr 2015 stieg mit der Novelle des EWärmeG der vom Gesetzgeber geforderte Anteil für Ökowärme von 10 auf 15 %. Die Regelung gilt für bestehende Wohn- und seitdem auch für Nichtwohngebäude in Baden-Württemberg. Mit Wärme aus erneuerbaren Energien leisten Hauseigentümer einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz: Durch das Gesetz werden laut Umweltministerium Baden-Württemberg jährlich knapp 400 000 Tonnen CO>sub>2-Emissionen eingespart. Das ergab die Ende 2018 vorgelegte Evaluation des Landes.
Ein kostenloses Merkblatt von Zukunft Altbau mit einem Überblick über die gesetzlichen Bestimmungen finden Interessierte online unter www.zukunftaltbau.de/material