Zum 1. Januar wurde die Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen vereinfacht und der Bereich der förderfähigen Anlagen ausgeweitet.
Für förderfähige Kälte- und Klimaanlagen wurden neue Grenzen eingeführt. Anstelle einer umfangreichen Berechnung wird die Effizienz der Gesamtanlage an Hand eines Kälteanlagen-Energieeffizienz-Ausweises bestimmt, maßgeblich hierfür sind die jeweils verwendeten Komponenten. Die Förderung der Beratung ist weiterhin eigenständig möglich. Auch eine Bonusförderung für die Nutzung von Abwärme ist weiterhin möglich.
Weitere Informationen unter www.bafa.de