Die Bundesregierung plant, noch in dieser Legislaturperiode eine Novelle des Energieeinsparrechts auf den Weg zu bringen. Darüber und über die Punkte, die nach derzeitigem Stand der Überlegungen in der Novelle berücksichtigt werden sollen, informiert das Öko-Zentrum NRW:
- Zusammenfassung von Energieeinspargesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zu einem einheitlichen Regelwerk mit der Bezeichnung "Gebäudeenergiegesetz" (GEG).
- Einführung der Neufassung der DIN V 18599 von Oktober 2016 für die energetische Bilanzierung aller Gebäude. Das Bewertungsverfahren für Wohngebäude nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 soll dadurch mit einer Übergangsfrist abgeschafft werden.
- Definition des energetischen Standards eines "Niedrigstenergiegebäudes" für Neubauten der öffentlichen Hand, der ab Anfang 2019 verbindlich anzuwenden ist. Dieser Standard könnte in etwa auf dem Niveau eines KfW-Effizienzhaus 55 und damit etwa 20 Prozentpunkte unter dem derzeitigen Neubauniveau (seit 1.1.2016) liegen.
- Eine Definition des entsprechenden Standards für den Neubau privater Wohn- und Nichtwohngebäude wird wohl erst später erfolgen.
- Einführung eines "Bonus-Systems" für die Nutzung von Erneuerbaren Energien auf Gebäude- oder Quartiersebene
- Neufestlegung der Primärenergiefaktoren unter Berücksichtigung individueller Nachhaltigkeitskriterien für jeden Energieträger
- Einführung eines "Erfüllungsnachweises" für Neubauten zur Verbesserung des Vollzugs der Anforderungen
Eine Verschärfung des energetischen Anforderungsniveaus ist nach derzeitigem Stand nur über den Standard des Niedrigstenergiegebäudes für Neubauten der öffentlichen Hand, nicht jedoch für private Wohn- und Nichtwohngebäude zu erwarten.
Das Öko-Zentrum NRW wird den Fortgang des Novellierungsverfahrens weiter zu verfolgen und unter anderem in seinen Fernlehrgängen über den aktuellen Stand zu informieren.