Das lange erwartete EEG-Sammelgesetz hat am Montag das Bundeskabinett passiert und wurde am 9. November in erster Lesung im Parlament beraten. “Es ist überfällig, dass die im Koalitionsvertrag angekündigten und von der Branche seit Langem erwarteten Sonderausschreibungen im Rahmen des EEG-Sammelgesetzes jetzt kommen“, so Dr. Simone Peter, Präsidentin des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). “Im Gesetzentwurf wird es allerdings versäumt, längerfristige Planungssicherheit zu geben.“ Er bleibe sogar hinter der EU-Vorgabe eines 5-jährigen Planungs-Horizontes zurück.
Bei der Solarenergie überwiegen die negativen Effekte. Der Gesetzes-Entwurf enthalte eine zusätzliche Kürzung bei der Förderung großer Photovoltaik-Dächer. Diese Zusatzkürzung würde den Ausbau der Solarenergie in den Städten 2019 ausbremsen und stelle einen massiven Einschnitt in den Vertrauensschutz dar. Nicht nur der Solarwirtschaft würde diese Verschlechterung großen Schaden zufügen, sondern auch Mieterstrom-Modelle im besonderen Maße treffen. „Wenn es darum geht, die Akzeptanz für die Energiewende zu erhöhen, spielen Bürgerinnen und Bürger eine zentrale Rolle. Hier sollten alle Möglichkeiten der Beteiligung gesucht statt weiter beschnitten werden“, so Peter. Konsequenzen hätten diese Vorhaben auch auf das nationale Klimaschutzziel 2020 sowie auf die Erfüllung der EU-Verpflichtung für Erneuerbare Energien für das Jahr 2020.
Das im Koalitionsvertrag vorgesehene 65%-Ziel für Erneuerbare Energien im Jahr 2030 findet keinen Niederschlag. „Vor dem Hintergrund mehrjähriger Planungs- und Genehmigungs-Prozesse gefährdet dies nicht nur die Einhaltung des Ausbauziels von 65 % Ökostrom bis 2030, sondern auch die auf EU-Ebene verbindlich festgelegten Klimaziele. Peter unterstrich in diesem Zusammenhang auch die Erfordernis nach einer Beseitigung des Photovoltaik-Förderdeckels. Außerdem lässt der Gesetzentwurf die Offshore-Windenergie außen vor und versäumt es, für Biomasse einen Ausbaupfad nach 2022 festzulegen was sich ebenfalls negativ auf die Mittel- bis langfristige Ausbauperspektive auswirkt.
Ein Teil der Ausschreibungs-Volumina soll künftig in sogenannten Innovations-Ausschreibungen umgesetzt werden. Innovations-Elemente sind zwar grundsätzlich zu begrüßen, unverständlich sei es aber, dass durch die Änderung der Verordnungsermächtigung zur Innovations-Ausschreibung ein wesentliches Element – der Beitrag von Anlagen zum optimierten Netzbetrieb – herausgestrichen wird. Stattdessen stehen darin Regelungen zur Einführung einer Fixprämie sowie zur Marktprämie bei negativen Stunden, die die Kosten unnötig erhöhen würden.
Beim Redispatch wird der Vorrang der Erneuerbaren Energien eingeschränkt. Dies dürfe nicht dazu führen, dass der CO2-Ausstoß erhöht wird. Die Klimaschutzziele würden sonst in noch weitere Entfernung rücken. Der im Gesetz vorgesehene Mindestfaktor für die Entlastung der Stromnetze muss entsprechend hoch ausgerichtet werden.