Der Bundestag hat sich am 30. November in 2./3. Lesung mit dem Energiesammelgesetz (EnSaG) befasst.
Für die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen — DGNB e.V. enthält das geplante Energiesammelgesetz (EnsaG) Aspekte, die sich negativ auf das Erreichen der Klimaschutzziele im Bau- und Immobiliensektor auswirken würden. Dabei setzt sich die DGNB gegen eine Entwertung des Mieterstrommodells ein.
Die Regierungskoalition aus Union und SPD hat sich in ihrem Änderungsantrag zum Energiesammelgesetz auf leichte, aber noch nicht ausreichende Verbesserungen geeinigt“, sagt Dr. Peter Röttgen, Geschäftsführer des Bundesverbands Erneuerbare Energie (BEE). Aus Sicht des BEE fehlen nach wie vor wichtige grundsätzliche Weichenstellungen.
Der Baden-württembergische Umwelt- und Energieminister Franz Untersteller kritisiert den Entwurf des Energiesammelgesetzes: “Die Bundesregierung muss den Gesetzentwurf dringend nachbessern, sonst wird die Energiewende ausgebremst“.
Auch der Bundesverband Bioenergie e.V. nimmt im Zuge der heutigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Energie zum Entwurf des sogenannten Energiesammelgesetzes Stellung.
Im Vorfeld der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 20. November 2018 erklärt der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), dass das Mieterstromgesetz durch das Energiesammelgesetz (BT-Drs. 19/5523) vor dem Aus steht. Das geplante deutliche Absenken der Einspeisevergütung für Solaranlagen mit einer installierten Leistung ab 40 Kilowatt mache viele Projekte unwirtschaftlich.
Das lange erwartete EEG-Sammelgesetz hat am Montag das Bundeskabinett passiert und wurde am 9. November in erster Lesung im Parlament beraten. Dazu hier die Stellungnahme des Bundesverbands Erneuerbare Energie.
Das Kabinett hat am 5. November den Entwurf des Energiesammelgesetzes beschlossen. Der Gesetzentwurf setzt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Sonder-Ausschreibungen für Windenergie an Land und Photovoltaik (PV) um.