Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) begrenzt auf Antrag stromintensiver Unternehmen bzw. selbständiger Unternehmensteile die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für die jeweilige Stromabnahmestelle.
Für das Jahr 2014 hat das BAFA bei 2098 Unternehmen die EEG-Umlage begrenzt. Gegenüber dem Vorjahr ist die Anzahl somit um 378 begünstigte Unternehmen bzw. Unternehmensteile gestiegen.
Die Höhe der privilegierten Strommenge liegt für 2014 bei 107.101 GWh und ist gegenüber dem Vorjahr um 11.544 GWh angestiegen. Die Höhe der Entlastung liegt voraussichtlich bei 5,1 Mrd. Euro gegenüber 4,0 Mrd. Euro im vergangenen Jahr.