Eine auf drei Seiten komprimierte Alternative zum 2017 von der Bundesregierung erarbeiteten Entwurf eines Gebäudeenergiegesetzes hat die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen — DGNB e.V. veröffentlicht.
Nach Auffassung der DGNB ist ein Gesetz notwendig, das heute die richtigen Ziele und Leitlinien setzt, damit der gesamte Gebäudebestand und alle neuen Gebäude den Klimaschutzzielen gerecht geplant, errichtet, saniert und betrieben werden. Dass dies möglich sei, zeige der DGNB-Vorschlag eines Gebäude-Emissions-Gesetz 2050 (GEG 2050). Dieser sei bewusst einfach und zielorientiert formuliert und als Diskussionsbeitrag zu verstehen, um deutlich zu machen, dass sich die bestehende Gesetzgebung von den wirklichen Herausforderungen zu weit entfernt habe.
Es sei zudem ein Statement, dass sich ein zukunftsfähiges Gesetz, welches unverändert bis 2050 gültig ist, bereits heute formulieren lässt. Dabei bezieht sich das GEG 2050 direkt auf die CO2-Konzentration in der Atmosphäre. Nur damit lassen sich nach Einschätzung der DGNB die Klimabeschlüsse der Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der deutschen Energiewende umsetzen. Die bisherige Steuerungsgröße „Energieverbrauch von Gebäuden“ erachtet die DGNB als ungeeignet. Zudem müsse die Grundlage aller Bewertungen, Vorgaben und Steuerungsmechanismen auf real gemessenen Verbrauchsdaten basieren.
„Wichtig ist, dass wir anfangen, vom Ziel her zu denken, also vom emissionsfreien Gebäudebestand 2050“, so Dr. Christine Lemaitre, Geschäftsführender Vorstand der DGNB. „Von dieser absoluten Größe muss für jedes Gebäude ein individueller Klimaschutzfahrplan vorliegen. Dieser definiert die jährlichen CO2-Emissions-Grenzwerte gebäudeweise.“ Hierbei komme den Planern eine maßgebliche Verantwortung zu, mit innovativen und ganzheitlichen Konzepten im Neubau wie auch in der Sanierung so effektiv wie möglich die vorgegebenen Ziele zu erreichen und dabei den gesamten Lebenszyklus des Gebäudes im Blick zu haben.