Seit 1. Juli 2015 schreibt das EWärmeG vor, dass bei Erneuerung einer Heizung in Baden-Württemberg 15 % des Heizwärmebedarfs mit erneuerbaren Energiequellen gedeckt werden müssen. Bislang lag dieser Anteil bei 10 %. Es räumt weiterhin die Möglichkeit ein, die Energieeffizienz eines Bestandsgebäudes auch mit anderen, anerkannten Ersatzmaßnahmen zu steigern.
„Das Ländle macht mal wieder vor, wie man anspruchsvoll und verantwortlich Maßstäbe setzt beim Einsatz erneuerbarer Energieträger zu Wärmezwecken.“ Damit begrüßt der Vorsitzende des Deutschen Energieberater-Netzwerks DEN e.V., Dipl.-Ing. Hermann Dannecker, das jetzt im deutsche Südwesten in Kraft getretene Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg: „Dieses Gesetz ist auf der Höhe der Zeit, technisch und klimapolitisch. Es könnte Beispiel sein für eine spätere bundesweite Gesetzgebung.“
„Damit setzt die Stuttgarter Landesregierung wieder klare Signale in Richtung Klimaschutz. Das ist lobenswert“, sagt Dannecker. Baden-Württemberg hatte eine Vorreiterrolle bei der Einführung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes im Jahr 2008. Ein Jahr später traten entsprechende Regelungen bundesweit in Kraft. „Wichtig ist, dass nunmehr auch Nichtwohngebäude unter das neue 'EWärmeG BW' fallen. Die sind zwar nicht so zahlreich wie Wohngebäude, haben aber einen erheblichen Anteil am Energieverbrauch zu Heiz- oder zu Kühlzwecken. Es ist gut, dass die Politik diesem Sektor jetzt mehr Aufmerksamkeit schenkt.“
Der DEN-Vorsitzende lobt auch die Flexibilität des Gesetzes bei den sogenannten Erfüllungsoptionen. „Dem 15-%-Ziel können Bauherren und Sanierer auf vielfältige Arten nachkommen.“ Der Ingenieur begrüßt insbesondere, dass in dem neuen Gesetz erstmals auch Sanierungsfahrpläne als Elemente zur Erreichung des 15-%-Zieles anerkannt werden. „Allein schon die systematische Planung einer energetischen Sanierung im Bestand ist ein bedeutender Schritt. Ein solcher Fahrplan verlangt im Vorfeld eine umfassende Analyse durch kompetente und neutrale Energieberater. Ein daraus entwickelter Sanierungsfahrplan ist für den Bauherren dann immer wieder eine Motivation, nach und nach die gesteckten Energieeinsparziele auch zu erreichen. Gut, dass dies jetzt durch das neue Gesetz honoriert wird.“