Im Vorfeld der Anhörung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages am 20. November 2018 erklärt der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV), dass das Mieterstromgesetz durch das Energiesammelgesetz (BT-Drs. 19/5523) vor dem Aus steht. Das geplante deutliche Absenken der Einspeisevergütung für Solaranlagen mit einer installierten Leistung ab 40 Kilowatt mache viele Projekte unwirtschaftlich.
„Durch diesen Schritt konterkariert die Bundesregierung ihre eigenen klimapolitischen Bemühungen – und handelt entgegen der Entschließung des Bundesrats“, konstatiert DDIVGeschäftsführer Martin Kaßler. „Schließlich hat dieser noch am 19. Oktober 2018 Mieterstromprojekten und Quartierskonzepten eine zentrale Rolle bei der Umstellung auf erneuerbare Energien zugeschrieben. Doch diese Rolle können sie nicht erfüllen, wenn ihnen die Regierung mit dem Energiesammelgesetz die Wirtschaftlichkeit nimmt.“
Erst im Juni 2017 verabschiedete der Bundestag das Gesetz zur Förderung des Mieterstroms. Dieses soll es Mietern und Eigentümern ermöglichen, selbstproduzierten Solarstrom direkt und mindestens 10 % günstiger als im Grundversorgertarif zu beziehen. Hierfür wurde ein sogenannter Mieterstromzuschlag geschaffen, der die Wirtschaftlichkeit der Projekte verbessern soll. Allerdings ist dieser direkt an die Einspeisevergütung gekoppelt. Wird sie für Solaranlagen mit mehr als 40 Kilowatt Leistung, wie es der Entwurf des Energiesammelgesetzes vorsieht, zum 1. Januar 2019 um über 60 % abgesenkt, reduziert sich im selben Umfang der Zuschlag.
„Damit steht der Mieterstrom, der sich ohnehin am Rande der Wirtschaftlichkeit bewegt, vor dem Aus“, warnt Kaßler. „Denn entsprechende Planungen dürften auf Eis gelegt werden – und die Energiewende in den Städten würde in weite Ferne rücken.“
Der Umfang für Mieterstromprojekte ist auf 500 Megawatt gedeckelt – davon wurde bislang jedoch gerade einmal 1 % erreicht. Ursächlich für den schleppenden Ausbau sind in vielen Fällen eine unzureichende Wirtschaftlichkeit und vor allem bei Wohnungseigentümergemeinschaften hohe administrativ-bürokratische Anforderungen. Laut 6. DDIV-Branchenbarometer setzten im vergangenen Jahr nur knapp 5 % der befragten Immobilienverwaltungen entsprechende Projekte um, und nur gut 6 % planen derzeit entsprechende Maßnahmen.
DDIV: Dezentrale Energiewende nicht ohne Wohnungseigentümer
Der DDIV setzte sich bereits der Einführung des Mieterstromgesetzes dafür ein, dass auch Wohnungseigentümer-Gemeinschaften von den Regelungen profitieren können – und hatte Erfolg. Ein wichtiger Schritt, denn die Energiewende im Gebäudebestand kann nur gelingen, wenn auch das Potenzial der 1,8 Mio. WEG berücksichtigt wird, die über 9 Mio. Wohnungen auf sich vereinen. Hierzu bedarf es allerdings einer unbürokratischen und verbraucherfreundlichen Ausgestaltung des Mieterstromgesetzes. Damit dieses Potenzial nun nicht ungenutzt bleibt, muss das Energiesammelgesetz dringend nachgebessert werden, um die Wirtschaftlichkeit der Projekte zu wahren.