Die Gründe hierfür sieht der Bundesverband Geothermie (BVG) bei der Neuausrichtung der Förderung des MAP und der Anpassung der Energieeinsparverordnung. Im April 2015 wurden die Mindestförderbeträge erhöht und die Förderung von Erdwärmeheizungen für neu errichtete Gebäude wieder eingeführt.