Am 16. Oktober 2009 berät der Bundesrat über die 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen).
Voraussichtlich wird die Länderkammer der vorgelegten Verordnung der Bundesregierung (Bundesratsdrucksache 712/09) mit Änderungen zustimmen. Vor dem Inkrafttreten muss die geänderte Verordnung dann noch vom Bundeskabinett und anschließend vom Bundestag beschlossen werden.
Während der Finanz- und der Wirtschaftsausschuss empfehlen, der Verordnung unverändert zuzustimmen, haben die übrigen beteiligten Ausschüsse die Zustimmung nach Maßgabe von Änderungen empfohlen (Bundesratsdrucksache 712/1/09). So möchte der Wohnungsbauausschuss das Intervall für Emissionsmessungen für Öl- und Gasanlagen mit einer Nennleistung ab 4 kW generell auf drei Jahre erhöhen. Der Umwelt- und der Agrarausschuss empfehlen ferner die Annahme einer begleitenden Entschließung, durch die die Bundesregierung unter anderem gebeten werden soll, den festgelegten Staubgrenzwert bis Ende 2012 erneut zu überprüfen und dem Bundesrat hierüber Bericht zu erstatten. Darüber hinaus wird die zeitnahe Überarbeitung der Regelung zu den Ableitungsbedingungen für Abgase aus Anlagen mit einer Wärmeleistung von weniger als 1 MW angeregt, da hier nicht in jedem Fall eine ausreichende Verdünnung der Abgase gewährleistet sei. Bisher führt dies häufig zu Beschwerden der Nachbarschaft.