Es gibt rund 40 Millionen Haushalte in Deutschland, davon heizt fast die Hälfte mit Gas. Von diesen wiederum können jedoch nur 10 Millionen den Gasanbieter selbst wechseln.
Grund hierfür ist, dass es in Mehrparteienhäusern oft nur einen einzigen Gaszähler gibt und die Heizkosten anteilig auf die Mieter umgelegt und über die Nebenkosten abgerechnet werden. Das bedeutet, dass knapp 9 Millionen Haushalte beim Gasanbieterwechsel auf die Hilfe ihres Vermieters oder der Hausverwaltung angewiesen sind.
Betriebskosten müssen laut § 560 BGB niedrig gehalten werden
Der Vermieter ist aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebots nach § 560 BGB dazu angehalten, seine Mieter vor unverhältnismäßigen und überflüssigen Kosten zu bewahren, also die Betriebskosten so niedrig wie möglich zu halten. Darunter fallen auch die Gaspreise, die seit 2005 um rund 20 Prozent angestiegen sind. Laut Bundesnetzagentur haben jedoch trotz der Erhöhungen erst 10 Prozent der Verbraucher den Gasanbieter gewechselt. Das heißt, dass jährlich knapp 3 Milliarden Euro zu viel bezahlt werden.
Ab einer zehnprozentigen Steigerung der Betriebskosten (im Vergleich zum Vorjahr) kann der Vermieter dazu verpflichtet werden, den Preisanstieg zu erklären. Eine Möglichkeit, dem entgegen zu wirken, ist der Gas-Preisvergleich.
Das unabhängige Verbraucherportal Verivox bietet so einen
im Internet an. Dort werden alle verfügbaren Gasanbieter und –tarife nach Preis sortiert angezeigt.