Ab dem 01.11.2008 können öffentlich-rechtliche Kreditnehmer nicht mehr direkt bei der KfW ihren Darlehnsantrag stellen.
Das betrifft die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme CO2-Gebäudesanierungsprogramm, Ökologisch Bauen und Wohnraum Modernisieren. Hier stellten bisher Kommunen, Eigenbetriebe und Zweckverbände sowie kommunale Eigengesellschaften ihren Darlehensantrag direkt bei der KfW. Im Hinblick auf die europarechtlichen Rahmenbedingungen stellt die KfW die Vergabe von Direktkrediten in den o. g. wohnwirtschaftlichen Programmen zum 31.10.2008 ein und ermöglicht
den betroffenen Antragstellern, zukünftig den Zugang zu den Förderdarlehen im Rahmen der Bankendurchleitung in Anspruch zu nehmen. Für die betroffenen Antragsteller hat dieser Schritt keine Auswirkungen auf die Förderbedingungen (Konditionen), da diese in der Vergangenheit für beide Antragswege einheitlich gesteuert wurden. Sofern sich aufgrund der kurzfristigen Änderung Schwierigkeiten ergeben sollten, wird die KfW eine Zusage in der Direktkreditvariante im Einzelfall prüfen.
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