Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Baden-Württemberg beschließt Wärmegesetz-Entwurf

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat als bundesweit erstes Land den Entwurf eines Wärmegesetzes beschlossen und zur Anhörung freigegeben.

Die Landesregierung in Baden-Württemberg hat als bundesweit erstes Land den Entwurf eines Wärmegesetzes beschlossen und zur Anhörung freigegeben. Bei der Heizung und Warmwasserbereitung in Wohngebäuden soll damit künftig die Nutzung erneuerbarer Energien zum Standard werden. Bei Neubauten soll bereits ab dem kommenden Jahr ein Fünftel des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Für den Wohnungsbestand sollen gesetzliche Regelungen erst nach einer Vorlaufzeit von über zwei Jahren in Kraft treten und nur unter bestimmten Voraussetzungen greifen.
Nach Aussagen von Umweltministerin Tanja Gönner greife für bestehende Wohngebäude nach einer über zweijährigen Übergangsfrist die gesetzliche Regelung erst bei einer notwendig werdenden Erneuerung der Heizungsanlage. Der vorgeschriebene Anteil erneuerbarer Energien solle dabei auf zehn Prozent festgeschrieben werden. An Stelle der Nutzung erneuerbarer Energien werde dem Eigentümer die Möglichkeit eingeräumt, ersatzweise alternative bauliche Maßnahmen durchzuführen, die in vergleichbarer Größenordnung zur Verringerung des Wärmebedarfs und damit zur Minderung des Kohlendioxidausstoßes beitragen.
„Ist der Einsatz erneuerbarer Energien aus technischen Gründen nicht möglich, soll der Hauseigentümer von der Verpflichtung befreit werden. Eine Befreiung ist auch möglich, wenn ein unverhältnismäßig hoher Aufwand oder eine sonstige Härte entstünde. Wir verfolgen im Bereich erneuerbarer Energien ehrgeizige Ziele, aber mit Augenmaß“, so Ministerpräsident Günther H. Oettinger und Umweltministerin Tanja Gönner.