In einem Newsletter informiert die KfW über Produktanpassungen zum 1. Februar 2018 im Programm Erneuerbare Energien "Premium" (271/281) und (272/282).
Die Änderungen betreffen folgende Punkte:
- Anpassung beihilferechtlicher Formulierungen
- Modifikation des Förderausschlusses EEG und KWKG
- Anhebung des Kredithöchstbetrags auf 25 Mio. Euro
- Finanzierung von Mehrwertsteuer
- Aufstockung von Kreditbetrag oder Tilgungszuschuss nicht mehr möglich
- Gesamtschuldnerische Haftung von Investor und Betreiber nicht mehr erforderlich
Das Merkblatt Erneuerbare Energien (271/281, 272/282), Stand 02/2018 (Bestellnummer 600 000 2410) kann im Archiv des Partnerbereichs unter www.kfw.de/partnerportal herunterladen werden.