Springe zum Hauptinhalt Springe zum Hauptmenü Springe zur SiteSearch

Änderungen in den wohnwirtschaftlichen Förderprogrammen

Im Vorfeld der anstehenden Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) hat die KfW-Förderung im Bereich Energieeffizientes Bauen und Sanieren die Programmstruktur überarbeitet. Daneben wurde eine neue Programmvariante “Altersgerecht Umbauen“ im Rahmen des Förderprogramms “Wohnraum Modernisieren“ geschaffen.

Die bisherige Förderung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Wohngebäuden mit den
Förderprogrammen Ökologisch Bauen (Programmnummer 144/145), CO2-Gebäudesanierungsprogramm (130/430) und „Wohnraum Modernisieren – Öko-Plus“ (143) wird zum 01.04.2009 durch eine neue Programmstruktur mit den Programmen „Energieeffizient Bauen“ (Wohnungsneubau) und „Energieeffizient Sanieren“ (Wohnungsbestand) ersetzt.
Beide Kreditprogramme werden zukünftig in allen Varianten aus Bundesmitteln im Zinssatz verbilligt, so dass eine weitgehende Vereinheitlichung der Programmbedingungen möglich ist. So erfolgt zukünftig beispielsweise die Auszahlung in allen Kreditvarianten zu 100% des zugesagten Darlehensbetrages. Die neuen Programmbedingungen gelten für alle Anträge, die ab dem 01.04.2009 bei der KfW eingehen. Anträge, die bis zum 31.03.2009 bei der KfW eingehen, werden in den bisherigen Programmen zu den jeweils gültigen Konditionen zugesagt. Eine Zinsanpassung alleine
aufgrund der Änderung der Programmstruktur wird dabei nicht vorgenommen.

Im Rahmen der neuen Programmstruktur wird eine neue einheitliche Bezeichnung der Förderstandards in den Programmen „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ eingeführt. Die bisher im Neubau verwendeten Bezeichnungen „KfW-Energiesparhaus 40 und 60“ entfallen ebenso wie die Bezeichnungen „EnEV-Neubau-Niveau“ und „EnEV-Neubau-Niveau minus 30“ im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms und werden durch die einheitliche Bezeichnung „KfW-Effizienzhaus“ ersetzt. So hat ein KfW-Effizienzhaus 55 einen Primärenergiebedarf von höchstens 55 % eines entsprechenden Neubaus gemäß Energieeinsparverordnung, ein KfW-Effizienzhaus 70 von höchstens 70%. Ein bestehendes Wohngebäude, das zum KfW-Effizienzhaus 100 modernisiert wird, entspricht in seiner energetischen Qualität exakt den Anforderungen an einen vergleichbaren Neubau gemäß Energieeinsparverordnung.

Die vollständigen und umfangreichen Informationen zu den Änderungen können Sie (Externer Link)hier abrufen.