Die Regelung zur Umwidmung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen im Rahmen von Sanierungen wurde vereinfacht.
Bisher ist bei einer Nutzungsänderung von Nichtwohnflächen in Wohnflächen gemäß den FAQ der KfW nur eine anteilige Förderung möglich bzw. werden ganzheitliche Umwidmungen im Programm "Energieeffizient Bauen" erst ab der Förderstufe KfW-Effizienzhaus 70 gefördert.
Zukünftig sind energetische Maßnahmen oder Maßnahmen zum Barriereabbau im Rahmen einer Nutzungsänderung von beheizten Nichtwohnflächen in Wohnflächen förderfähig, sofern die Nutzungsänderung den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht und als Sanierung einzuordnen ist. Weitere Informationen finden Sie im Beraterrundschreiben der KfW.