Kleinwindkraftanlagen werden in unmittelbarer Nähe des Verbrauchers aufgestellt. Entsprechend der baurechtlichen Definition ist ihre Gesamthöhe geringer als 50 m, sodass sie eher unauffällig sind. Der Strom wird für den Eigenbedarf erzeugt, da eine Einspeisung nicht wirtschaftlich ist. Typische Betreiber sind Gewerbebetriebe mit hohem Stromverbrauch, aber auch private Hausbesitzer zeigen Interesse an Miniwindkraftanlagen. Der Autor betont, dass auch in die sechste Auflage des Kleinwind-Marktreports nur erprobte Windkraftanlagen aufgenommen wurden. Zwischen den auf dem Markt angebotenen Kleinwindturbinen gebe es massive Qualitätsunterschiede. Bei unausgereifter Technik besteht das Risiko, dass sie dem nächsten Sturm nicht standhält. Im Vergleich zur Vorgängerversion sind in der Ausgabe 2020 fünf Hersteller neu dabei, darunter erstmals eine vertikale Windkraftanlage mit über 20 kW Leistung. Zudem wurde der Marktreport komplett überarbeitet. Er umfasst nun die Beschreibung von 31 Herstellern und 68 Windgeneratoren. Darüber hinaus werden wichtige Themen wie Wirtschaftlichkeit, Genehmigung und technische Grundlagen erläutert.
Patrick Jüttemann, Kleinwind-Marktreport 2020
PDF-Datei, 205 Seiten, 79,99 Euro