Im Oktober ist die Neufassung der DIN V 18599 erschienen. Sie ersetzt die Ausgabe von Dezember 2011 und die später veröffentlichten Berichtigungen. Bis die geplante Novellierung des Energieeinsparrechts (neue EnEV oder „Gebäudeenergiegesetz“) in Kraft tritt und auf die neue DIN V 18599 verweist, bleiben die Verfahren für EnEV- oder KfW-Nachweise jedoch unverändert. Dennoch empfiehlt sich schon jetzt, sich mit der Neufassung der Norm zu beschäftigen. Denn es ist damit zu rechnen, dass eine verpflichtende Anwendung der neuen DIN V 18599 bei allen Wohngebäuden eingeführt wird. Zu einem späteren Zeitpunkt soll ein Teil 12 veröffentlicht werden, der ein vereinfachtes Nachweisverfahren für Wohngebäude enthält. Das Öko-Zentrum NRW hat auf sechs Seiten die wesentlichen Änderungen kompakt zusammengefasst. www.oekozentrum-nrw.de/neufassung-din-v-18599.html