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Linktipp Arbeitshilfen zum EWärmeG

Am 1. Juli 2015 tritt in Baden-Württemberg das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Kraft. Das Landesprogramm Zukunft Altbau des Umweltministeriums Baden-Württemberg will Gebäudeenergieberater mit Planungswerkzeugen und Informationsmaterialien zu dem neuen Gesetz unterstützen. Unter www.bit.ly/geb1084 stehen Vorträge und Bilder des EWärmeG-Fachkongresses vom Mai 2015. Ab Juli sollen unter der Webadresse weitere Arbeitshilfen bereitstehen: Mit der Web-App kann man per Smartphone oder Tablet auf Informationen zum EWärmeG zugreifen. Dazu gehören die verschiedenen Erfüllungsoptionen für Wohn- und Nichtwohngebäude, ein Excel-Tool und der Gesetzestext samt Begründung. Nachweise, Ausnahmen und Befreiungen, Wissenswertes über Fördermittel und Beratungsmöglichkeiten sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ) sollen ebenfalls künftig über die App zu finden sein. Unterstützung bei der Suche nach dem günstigsten Maßnahmenpaket wird das Excel-Beratungswerkzeug bieten.Am Computer oder Tablet kann der Berater mit dem Gebäudeeigentümer alle Optionen durchsprechen, die das Gesetz anbietet. Wer das Tool auf seinem Computer nutzen möchte, benötigt mindestens eine Excel-Version von 2010. Auch zwei neue Broschüren über das Gesetz sollen demnächst verfügbar sein: Ein vierseitiger Flyer mit Basis-Informationen ist für Hauseigentümer gedacht. Die längere Version mit 32 Seiten erklärt die gesetzliche Regelung detaillierter für Fachleute und Endverbraucher. Beide Broschüren gibt es online und gedruckt. Die Printversionen können bei Zukunft Altbau bestellt werden.

www.zukunftaltbau.de