Seit 1. März profitieren Haus- und Wohnungseigentümer von attraktiveren Zuschüssen für Vor-Ort-Beratungen. Mit der neuen Förderrichtlinie werden nun 60 % der förderfähigen Kosten der Energieberatungen bezuschusst – maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1100 Euro bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten. Zusätzlich werden Wohnungseigentümergemeinschaften maximal 500 Euro für die Erläuterung des Energieberatungsberichts in Eigentümerversammlungen oder Beiratssitzungen erstattet. Kunden einer Vor-Ort-Beratung können nun außerdem wählen, ob der energetische Sanierungsbericht auf die Sanierung des Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder eine umfassende Sanierung in schrittweisen Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan) abzielt. Weitere Informationen zu Fördermöglichkeiten hat das BMWi in einem Flyer zur Vor-Ort-Beratung zusammengestellt. Energieberater können auf ihrer Website auf die Broschüre verlinken.