Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung geändert. Sie soll heute, am 22. September, in Kraft treten. Das zunächst bis zum 31. Dezember 2006 befristete Förderprogramm „Energieeinsparberatung vor Ort“ ist geändert bis zum 31. Dezember 2009 verlängert worden.
Bezuschusst werden Beratungen von Haus- und Wohnungseigentümern sowie kleinen und mittleren Unternehmen für Wohngebäude und Wohnungen, für die die Baugenehmigung vor 1984 (in den neuen Bundesländern: vor 1989) erteilt wurde. Unabhängig von den Gesamtkosten der Beratung wird jetzt für ein Ein-/Zweifamilienhaus ein Zuschuss von 175,- Euro und für Wohngebäude mit mindestens drei Wohneinheiten ein Zuschuss von 250,- Euro als Festbetrag gezahlt (bislang Ein-/Zweifamilienhaus 300,- Euro und Mehrfamilienhäuser 320,- bis 400,- Euro). Die darüber hinausgehende Kosten und die Umsatzsteuer hat der Hauseigentümer zu tragen.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bittet alle Antragsteller, sich mit den erheblich geänderten Regularien vertraut zu machen. Die Antragstellung ist zukünftig ausschließlich über das Internet möglich und soll am 22. September freigeschaltet werden. Für Maßnahmen, die noch im Rahmen der alten Richtlinie beantragt wurden, bestehen weiterhin Wartezeiten in allen Stadien der Vorgangsbearbeitung. GLR
VOR-ORT-BERATUNG