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VOR-ORT-BERATUNG

BAFA-Richtlinie: Wie sollte sie aussehen?

Nach der Freude kam der Fall: Erst die Wiederaufnahme der Förderunterbrechung im letzten Winter, jetzt der Antragsstopp am 17. Juli. Doch der Fall soll nur ein „Zwischenfall“ sein. Mit einer Neugestaltung der Vor-Ort-Beratungsrichtlinie soll diese für einen längeren Zeitraum gültig werden. Ende September bzw. Anfang Oktober könnte sie herausgegeben werden, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) angekündigt. Zurzeit liegt der Richtlinienentwurf zur Absegnung im Bundesministerium für Finanzen.

Mit Schreiben vom 22. August hatte das BAFA die antragsberechtigten Vor-Ort-Energieberater über die Verfahrensänderungen informiert: Weniger Bürokratie, elektronische Programmabwicklung, eine erneute Registrierung, die Möglichkeit mehrere Beraternummern zu erhalten, Entfall der Beraterliste zugunsten einer Datenbankabfrage, konsequente personenbezogene Anwendung der Richtlinie und die Bitte um Geduld.

Welche Erwartungen haben Sie an die erneuerte Richtlinie?

  • Welcher Zuschuss ist aus Ihrer Sicht im Ein-/Zweifamilienhaus und im Mehrfamilienhaus erforderlich, damit sich der verbleibende Bürokratieaufwand lohnt?
  • Es ist geplant, dass „Zuwendungsfähige Ausgaben“ (bisher 450 bis 1600 Euro) künftig nicht mehr genannt werden. Bewerten Sie das positiv (Vorinformation für Interessenten) oder negativ („bindender“ Preislistencharakter)?
  • Wie gewinnen Sie neue Kunden? Ist die BAFA-Liste für Sie sehr wichtig oder kommen Anfragen eher über Mund-zu-Mund-Propaganda? (Bitte mit angeben, seit wann Sie BAFA-Beratungen durchführen.)
  • Welchen Zeitraum halten Sie für erforderlich, um nach einem Bewilligungsbescheid die Beratung abzuschließen?
  • Haben Sie zwischenzeitlich im Vertrauen auf eine Programmfortsetzung weitere Kunden „auf Vorrat“ geworben (wie viele)?
  • Haben Sie zwischenzeitlich ohne Förderung beraten, beispielsweise um Verluste beim Kunden durch verringerte Vorteile bei den KFW-Kreditkonditionen zu vermeiden?

Bitte schreiben Sie uns Ihre Meinung zu diesen Fragen oder anderen Aspekten an: redaktion.geb-letter@geb-info.de . GLR