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Gerangel um die EnEV

Die zweite Stufe der aktuellen EnEV ist gerade erst einige Monate in Kraft, manche Auswirkungen, wie z. B. der Wegfall des KfW Effizienzhauses 70 für den Neubau, sogar erst seit wenigen Wochen spürbar.

Doch das Räderwerk für die nächste EnEV, die keine EnEV mehr sein wird, ist schon voll im Gange. Zeitdruck liefert die EU-Gebäuderichtlinie. Sie verlangt, dass alle Mitgliedstaaten der EU den Niedrigenergiestandard, der allerdings nicht genau definiert ist, bis Ende 2016 einführen.

Doch im Vergleich zu den vorigen EnEV-Novellen sind die Änderungen dieses Mal vielfältiger und tiefgreifender. Alleine schon die beschlossene Zusammenlegung von EnEV und EEWärmeG – also einer Verordnung und eines Gesetzes - ist eine Herausforderung. Dadurch ist auch das der EnEV übergeordnete EnEG betroffen. Das Ergebnis wird also keine neue EnEV sein, sondern ein neues Konstrukt. Spannend wird dabei vor allem, was der Bund per Gesetz vorschreibt und was in den Händen der Länder verbleibt.

Auch bei den Nachweisen sind Änderungen im Gespräch, die für Energieberater deutlich spürbar sein werden. Der Nachweis nach den alten Normen DIN 4108-6 und 4701-10 soll nach einer Übergangszeit von etwa einem Jahr entfallen. Die aktuelle DIN V 18599 wird von der im Sommer erscheinenden Neufassung mit einem vereinfachten Jahresbilanzverfahren für Wohngebäude abgelöst.

Außerdem ist eine weitere Verschärfung des Anforderungsniveaus durch die EU-Gebäuderichtlinie vorgezeichnet – derzeit wird der KfW Effizienzhausstandard 55 für Neubauten angepeilt. Manchen geht das nicht weit genug, andere werden jedoch protestieren, weil sie dadurch weiter steigende Baukosten befürchten. Und genau das stellt die wohl größte Herausforderung einer neuen „EnEV“ dar: energieeffizientes und bezahlbares Bauen unter einen Hut zu bekommen. Oder anders gesagt: die Vereinbarungen der Klimakonferenz in Paris ernst zu nehmen und zugleich auch das im März 2016 gestartete Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen.

Eines jedoch ist garantiert: Bis zur nächsten „EnEV“ – wie auch immer die dann heißen mag - werden noch viele Diskussionen zu führen sein. Wir halten Sie selbstverständlich auf dem Laufenden!

Ihre

Britta Großmann