Auf was man achten muss, damit die Schäden auch wirklich versichert sind
Einleitend sollen drei konkrete und realistische Beispiele etwas sensibilisieren und Ihnen als Leser deutlich machen, wie schnell ein Schaden verursacht ist. Das erste Beispiel beschreibt einen Personenschaden:
Der Auftraggeber stolpert über das im Weg stehende Blower-Door-Messgerät und bricht sich die Hand. Für die medizinischen Versorgungskosten nimmt die Krankenkasse Regress. Im zweiten Beispiel handelt es sich um einen Sachschaden:
Trotz fachgerechter Ausführung führt eine Modernisierungsempfehlung zu Schäden an der Gebäudehülle. Es entsteht ein Sachschaden an der Immobilie. Das dritte Beispiel zeigt einen Vermögensschaden:
Die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes wird wesentlich schlechter bewertet als sein tatsächlicher Wert. Es wird ein verringerter Verkaufspreis erzielt. Die Differenz zum tatsächlichen Gebäudewert wird als Vermögensschaden geltend gemacht.
Viele Energieberater haben für Ihre Tätigkeit eine Vermögensschadenhaftpflicht abgeschlossen. Das bedeutet, dass bei den genannten Beispielen für den Personen- und Sachschaden kein Versicherungsschutz besteht. Sicherlich spielt der Personenschaden in der Praxis eine untergeordnete Rolle. Schwieriger wird es mit den Sachschäden.
So können z. B. die Energiemehrkosten für eine fehlerhaft berechnete Dämmung dem Bereich des Vermögensschadens zugeordnet werden, wobei das Entfernen der Dämmung als Sachschaden ausgelegt werden kann. Das bedeutet, eine Trennung zwischen einem Vermögens- und Sachschaden ist in der Praxis sehr schwierig und wird von den Juristen ...
Über das umfangreiche Haftungsrisiko des Energieberaters