Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen wirken attraktiv, decken aber zumeist unzureichend ab.
Zum Thema „Vermögensschadenhaftpflicht“ liefert die Suchanfrage bei Google Tausende Ergebnisse. Insbesondere die Tatsache, dass einige der so aufzufindenden Anbieter sowohl eine Berufshaftpflicht für Sachverständige auf der Grundlage der „Besonderen Bedingungen und Risikobeschreibung des Gesamtverbandes Versicherungswirtschaft über Berufshaftpflicht für Architekten & Ingenieure“ (BBRarch) als auch eine viel billigere Vermögensschadenhaftpflicht (VH) für Gutachter, Sachverständige oder auch Energieberater anbieten, macht eine genauere Analyse der VH-basierten Versicherungsformen notwendig. Neben den direkt von Versicherungsgesellschaften angebotenen Versicherungslösungen wurden dabei auch Deckungskonzepte von Maklern sowie Rahmentarife von Verbänden und Organisation näher betrachtet. Letztere erweckten den Eindruck, dass man sich viel Mühe bei der Recherche und Entwicklung eines Versicherungsprodukts für den Sachverständigen des jeweiligen Fachbereichs gemacht hat. Beispielsweise wird bei der Präsentation betont, dass ein Produkt entwickelt worden sei, das sich durch Deckungserweiterungen und verbesserte Bedingungen auszeichne.
Fehleinschätzungen
Bei einer VH geht der Versicherer davon aus, dass der Sachverständige im technischen Bereich vorwiegend einen Vermögensschaden (siehe Info-Kasten) auslöst, wenn er in Haftung gerät. Damit aber Personen- und Sachschäden in der Versicherung abgedeckt sind, wird der VH eine Betriebshaftpflicht als Annex angefügt. Das ist der neuralgische Punkt ...
Berufshaftpflicht für Energieberater/Sachverständige