Seit gestern gelten für das neue Förderprodukt folgende Zinskonditionen.
Ab dem 27.01.2016 gelten in folgenden Förderprodukten neue Zinskonditionen:
Die KfW hat zum 22. August 2014 Zinsänderungen in Förderprodukten für Wohnwirtschaft, Bildung und Infrastruktur bekanntgegeben.
Ab heute, dem 03.09.2013, gelten neue Zinskonditionen in folgenden Programmen:
Ab dem 19.07.2013 gelten neue Zinskonditionen in folgenden KfW-Programmen:
Ab dem 6.3.2012 gelten neue Zinskonditionen im folgenden Programm
Ab dem 10.02.2012 gelten neue Zinskonditionen in einigen Programmen der KfW.
Seit dem 1.7.2010 gilt im KfW-Programm "Energieeffizient Sanieren" (Programm Nr. 151/152) ein einheitlicher Zinssatz für Einzelmaßnahmen und die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus.
Ab dem 01.04.2009 gelten neue Zinskonditionen in verschiedenen Programmen der KfW-Bankengruppe.
Ab dem 02.02.2009 gelten neue Zinskonditionen in verschiedenen Programmen der KfW-Bank.
In den aus Bundesmitteln verbilligten wohnwirtschaftlichen Programmen der Förderinitiative Wohnen, Umwelt, Wachstum sowie in weiteren Programmen der KfW Förderbank und der KfW Mittelstandsbank werden die Zinskonditionen erhöht.
Aufgrund der aktuellen Entwicklung am Kapitalmarkt werden die Zinssätze der KfW Förderbank ab dem 09.04.2008 erhöht. Das bezieht sich auf Direktkredite zur Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben, zur Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen sowie zur Finanzierung von Umweltinvestitionen.
In einigen Programmen der Förderinitiative “Wohnen, Umwelt, Wachstum“ müssen zur Sicherung der Kontinuität der Förderung im Rahmen der Förderinitiative “Wohnen, Umwelt,Wachstum“ Zinsanpassungen vorgenommen werden.
Die KfW-Förderbank hat die attraktiven Zinskonditionen in den KfW-Programmen der Förderinitiative Wohnen-Umwelt-Wachstum bis zum 31. März 2006 verlängert.