Energiekonzept vorgelegt Am 10. Juni hat das Bundeskabinett den Integrierten Nationalen Energie- und Klimaplan (National Energy- and Climate Plan, NECP) beschlossen. Dieser ist ein Planungs- und Monitoringinstrument auf EU-Ebene. Die EU-Mitgliedsstaaten melden damit der EU-Kommission die Zielbeiträge zu den EU-Energiezielen 2030 für die Steigerung der Energieeffizienz und den Ausbau erneuerbarer Energien. Pia Grund-Ludwig
Mit dem Entwurf zur Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes hat die Bundesregierung einen für den Gebäudebereich wichtigen Beschluss des Vermittlungsausschusses auf den Weg gebracht. Er sieht in der Festpreisphase von 2021 bis 2025 höhere Preise für die Verschmutzungsrechte analog zu den verbrennungsbezogenen CO2-Emissionen von Kraft- und Brennstoffen vor.
Das Bundeskabinett hat heute das Gesetz zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze beschlossen.
Das Bundeskabinett hat einen Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen gebilligt. Er fördert energetische Maßnahmen mit einem steuerlichen Abzug von bis zu 20 % (maximal 40.000 Euro) über einen Zeitraum von drei Jahren. Die Energieberater kritisieren die fehlende Qualitätssicherung.
Das Kabinett hat heute den vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzesentwurf zur Einführung einer steuerlichen Förderung energetischer Gebäudesanierungen gebilligt. Die Bundesregierung macht damit einen weiteren wichtigen Schritt zur Umsetzung der Eckpunkte des Klimaschutzprogramms 2030.
Das Bundeskabinett hat den “Klimaschutzbericht 2018“ gebilligt. Demnach wird Deutschland im Jahr 2020 voraussichtlich rund 32 % weniger Treibhausgase ausstoßen als 1990. Zum Vergleich: 2017 lag die Minderung bei 27,5 %.
Beim 6. Bundeskongress des Dachverbands der Energieberater GIH standen im Abschlussgespräch mit Thorsten Herdan vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) das überfällige Gebäudeenergiegesetz (GEG) und die Öffnung des Beratermarktes im Mittelpunkt.
Die Bundesregierung wird in der Kabinettssitzung am 15.02. doch noch keinen Beschluss zum Entwurf für das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) fassen. Obwohl der Termin bisher von den zuständigen Ministerien als letzte Chance für einen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens in dieser Legislaturperiode genannt wurde.
Lange hat sich nichts getan, doch nun kursiert ein weit gediehener Entwurf für ein Gebäudeenergiegesetz (GEG). Spätestens am 15.02. muss er im Bundeskabinett abgesegnet werden, um noch in der laufenden Legislaturperiode das Gesetzgebungsverfahren durchlaufen zu können. Energieberater müssen sich dann auf einige Neuerungen einstellen.
Nachdem am 15. Oktober 2012 der erste offizielle Entwurf zur nächsten EnEV vorgelegt wurde, ist nun ein weiterer Schritt im Verfahrensablauf erfolgt. Dem überarbeiteten Verordnungsentwurf hat das Kabinett am 6. Februar 2013 zugestimmt. Lesen Sie hier, welche beiden wesentlichen Änderungen im Vergleich zum Entwurfstext aus dem Oktober bestehen.
Die Bundesregierung hat den Entwurf für ein Gesetz zur Demonstration und Anwendung von Technologien zur Abscheidung, zum Transport und zur dauerhaften Speicherung von Kohlendioxid (CO²) beschlossen.
Das Bundeskabinett hat am 28. September 2010 ihr Energiekonzept bis 2050 verabschiedet. Für den Gebäudesektor sind die Ziele schwammig formuliert. Für die angekündigten Anreize gibt es kaum konkrete Daten.
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung die Formulierungshilfe für den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes beschlossen.
Für die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien dürfen ab 1. Januar 2010 nur noch Pflanzenöle eingesetzt werden, die nachhaltig hergestellt worden sind.
Mit der vom Kabinett am 20. Mai beschlossenen Novelle der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung (1.BImSchV) sollen für Holzheizungen, Kaminöfen und andere kleine Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe in Zukunft anspruchsvolle Emissionsgrenzwerte für Staub gelten. Für die meisten bestehenden...
Das Kabinett hat heute den von Bundesbauminister Wolfgang Tiefensee vorgelegten Entwurf zur Vorziehung der Wohngelderhöhung vom 1. Januar auf den 1. Oktober in Form einer Einmalzahlung beschlossen.