Der Europäische Rat hat sich auf eine Ausrichtung der neuen EU-Gebäuderichtlinie geeinigt: Neubauten sollen spätestens ab 2030 Null-Emissions-Gebäude sein.
Die EU-Kommission hat den erhöhten Ausschreibungsmengen im EEG beihilferechtlich zugestimmt, teilt das Bundeswirtschaftsministerium mit.
Die EU-Mitgliedstaaten sollen mit der Gebäuderichtlinie die rechtliche Möglichkeit erhalten, den Einsatz fossiler Brennstoffe in Gebäuden zu verbieten.
Aufgrund einer Beschwerde der Deutschen Umwelthilfe ermittelt die EU-Kommission gegen die Bundesregierung wegen mangelndem Klimaschutz im Gebäudebereich.
Die EU-Kommission hat ihre Strategie für eine „Renovierungswelle“ zur Verbesserung der Energieeffizienz von 35 Mio. EU-weit Gebäuden bis 2030 vorgestellt.
In einer öffentlichen Konsultation bittet die Europäische Kommission um Meinungen, wie regulatorische, politische und finanzielle Instrumente die energie- und kosteneffiziente Renovierung von Gebäuden begünstigen können. Gemeint sind sowohl Privathaushalte als auch öffentliche Gebäude. Die Konsultation läuft bis zum 9. Juli 2020.
Bestimmte Baunormen der EU sind aus Sicht der Bundesregierung unzureichend oder lückenhaft umgesetzt. Darum hat sie eine Klage gegen die EU-Kommission beim Gericht der Europäischen Union (EuG) eingereicht. Würden die Normen in der jetzigen Form angewendet, wären die Bauwerkssicherheit sowie der Umwelt- und Gesundheitsschutz der Bevölkerung gefährdet.
Die EU-Kommission verklagt Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Sie sieht die in der HOAI geregelte Vereinbarung von Mindest- und Höchsthonoraren als unverhältnismäßiges und nicht gerechtfertigtes Hindernis im Bereich der freiberuflichen Dienstleistungen. Deutschlands Argumente für Mindesthonorare prallten bisher in Brüssel ab.
Am 25. Februar 2016 hat die EU-Kommission die 2. Stufe im Vertragsverletzungsverfahren gegen die in der HOAI verbindlich geregelten Mindest- und Höchsthonorare für Architekten und Ingenieure eingeleitet. Deutschland muss jetzt innerhalb von zwei Monaten mitteilen, welche Maßnahmen zur Behebung „des Problems“ ergriffen wurden. Danach kann die Kommission Klage erheben.
Die Europäische Kommission hat zwei für die europäische Klima- und Energiepolitik zentrale Programme verabschiedet, den “Fahrplan für eine kohlenstoffarme Wirtschaft in 2050“ und den “Energieeffizienzplan 2011“.
Bis 2020 will die EU-Kommission die CO2-Emissionen um 20% unter das Niveau von 1990 senken. Nur wenn andere Industrieländer nennenswert mitziehen, sollen 30% festgeschrieben werden. Applaus kam nur von der SPD.