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Steuern sparen mit Telefon und Internet

IT-Kosten abrechnen

Wird der Anschluss auch privat genutzt, können berufsbedingte Kosten ­pauschal oder per Einzelverbindungsnachweis angerechnet werden. Viele Steuerzahler – Selbstständige und Freiberufler, aber auch Arbeitnehmer – nutzen das privat angeschaffte Festnetz- oder Mobiltelefon sowie private IT-Geräte teilweise für berufliche Zwecke. Oft surfen sie auch für die Arbeit von zu Hause aus im Internet. Sofern das „in erheblichem Umfang“ geschieht, können die Kosten für die berufliche Nutzung als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Dafür muss der Steuerzahler dem Finanzamt allerdings nachweisen, dass heimische Computer, Telefone und andere Geräte nicht nur zum Privatvergnügen genutzt werden. Weniger bekannt ist, dass auch der berufliche Anteil der Grundgebühr und der Kosten für die Flatrate sowie Gebühren für das berufliche Versenden von Tele­faxen absetzbar sind. Die Mietkosten bzw. der gegebenenfalls abzuschreibende Kaufpreis für eine beruflich genutzte Telefonanlage, anteilige Anschluss- und Bereitstellungskosten oder beruflich bedingte Reparaturkosten gehören ebenfalls zu den Ausgaben, die von der Steuer abgesetzt werden ­können. Zu den Gesprächs- und Anschlussgebühren für Telefon, Handy und Internet kommen Kosten für Instandhaltung und Reparaturen sowie Anschaffungskosten für Geräte und notwendige Ergänzungen wie beispielsweise den Router. Rein berufliche Nutzung von Telefon und Internet Wird der Anschluss für Telefon und Internet ausschließlich beruflich genutzt, können die dafür aufzuwendenden Kosten voll als Betrie ...

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