Der IAB darf für jedes neue oder gebrauchte Wirtschaftsgut gebildet werden, das zum Anlagevermögen gehört und zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt wird. Auf diese Weise sinkt die Steuerlast des laufenden Jahres, ohne dass Geld geflossen ist. Bis zu 40 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten können Gewinnmindernd geltend gemacht werden.
Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag
Zwei vorgegebene Größenmerkmale dürfen nicht überschritten werden. Das sind bei bilanzierenden Unternehmen ein Betriebsvermögen bis 235000 Euro. Für die Jahre 2009 und 2010 beträgt das Betriebsvermögen wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise maximal 335000 Euro. Bei nicht bilanzierenden Selbstständigen und Unternehmern (mit Einnahmen-Überschuss-Rechnung) mit jährlichem Gewinn bis 100000 Euro (vor Abzug der Rücklage). 2009 und 2010 liegt der Betrag bei 200000 Euro. Es gibt aber noch weitere wichtige Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag:
Zum einen die bestimmte Nutzungsabsicht für das anzuschaffende Wirtschaftsgut. Es muss sich um bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln, die auch gebraucht sein können. Beispiele dafür sind Kraftfahrzeuge, Maschinen, technische Anlagen, selbstständige Betriebsvorrichtungen.
Zum anderen eine Funktionsbenennung an das Finanzamt. Das begünstigte Wirtschaftsgut wird hinsichtlich seiner Funktion (zum Beispiel Geschäftsfahrzeug, EDV-Arbeitsplatz) präzisiert. Des Weiteren ist die voraussichtliche Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsgutes anzugeben.
Der IAB ist auf 40 Prozent der voraussic ...
Mit dem Investitionsabzugsbetrag clever Steuern sparen