Am 18. Oktober 2010 hat die KfW-Förderbank bekanntgegeben, dass für die Programme Energieeffizient Sanieren und Energieeffizient Bauen (151 und 153) bis auf weiteres die Berechnung nach DIN V 18599 nicht mehr akzeptiert wird. Somit können derzeit nur Berechnungen nach DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10 zur Antragstellung bei der KfW eingereicht werden. Als Begründung gab die KfW an, dass unterschiedliche Softwareprodukte ungewöhnlich starke Abweichungen in den Ergebnissen liefern würden. Implizit wurde damit auch die Qualität der Softwareprodukte in Frage gestellt.
Software rechnet richtig…
Die Mitglieder der 18599 Gütegemeinschaft haben diese einseitige Darstellung kritisiert und zwischenzeitlich den betroffenen Fall nachgerechnet. Laut Gütegemeinschaft belegen erste Ergebnisse, dass die aufgezeigten Abweichungen „keinesfalls nur in den Softwareprodukten begründet liegen, sondern vielmehr in der unzureichend beschriebenen Normgrundlage und der Eingabe beim Anwender“. Die Primärenergiebedarfs-Ist-Werte würden bei gleichen Randbedingen lediglich um +/- 1 % abweichen und die HT’-Auswertungen seien identisch.
…aber die Ergebnisse können abweichen
Diese Ergebnisse würden zeigen, dass die Arbeit der 18599 Gütegemeinschaft in den letzten 18 Monaten schon erhebliche Fortschritte gemacht habe. Allerdings sei die grundsätzliche Problematik, dass sich durch mögliche unterschiedliche Norminterpretationen, unterschiedliche Softwareprodukte und Eingabefehler beim Anwender auch deutliche Abweichungen ergeben können, dennoch weiter vorhanden. Um dem zu begegnen, will die Gütegemeinschaft den Dialog mit den Normenverantwortlichen und der Politik verstärkten. Ein übergreifendes Treffen mit Vertretern aus der Politik (BMVBS und BBSR), aus der Normenarbeit, von der KfW und den Mitgliedern der Gütegemeinschaft ist bereits kurzfristig vereinbart, um über das weitere Vorgehen zu diskutieren.
Klares Bekenntnis zur 18599
Die 18599 Gütegemeinschaft spricht hat sich in diesem Zusammenhang eindeutig für die DIN V 18599 ausgesprochen: „Sie ist und bleibt die beste Norm seit es Energieberatungen gibt.“ Es sei nun allerdings an der Zeit, „die notwendigen Schritte zur Fortschreibung der Norm einzuleiten“. Für Nicht-Wohngebäude gilt die DIN V 18599 uneingeschränkt weiter. Auch für Wohngebäude gilt im normalen EnEV-Nachweisverfahren die Berechnung nach DIN V 18599 weiterhin. GLR
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