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Auftrag im Netz

Aufträge der öffentlichen Hand machen rund 16 Prozent des deutschen Bruttoinlandsprodukts aus – das entspricht jährlich einem Wert von etwa 360 Milliarden Euro. Damit sind Bund, Länder und Kommunen die mit Abstand größten Auftraggeber. Doch wer sich einen Anteil am riesigen Auftragskuchen sichern will, muss einige Hürden nehmen. So werden gemäß EU-Vergaberichtlinie 2014/24/EU zur Elektronischen Vergabe (E-Vergabe oder eVergabe) öffentliche Aufträge aus Kosten- und Transparenzgründen zunehmend auf elektronischem Wege über E-Vergabeportale vergeben. Für EU-weit ausgeschriebene Aufträge im sogenannten Oberschwellenbereich ist das hierzulande seit 18. Oktober 2018 Pflicht.  Ab 1. Januar 2020 müssen alle Auftraggeber und Auftragnehmer bei Liefer- und Dienstleistungsaufträgen vollständig auf eine elektronische Kommunikation und Übermittlung von Angeboten umgestellt haben (s. auch Infokasten „EU-Vergaberichtlinie“). Vorteile der Online-Auftragsvergabe? Das Rationalisieren von Prozessen, mehr Transparenz und ein fairer Wettbewerb waren einige der Beweggründe, die bei der Reform des EU-Vergaberechts eine Rolle gespielt haben. Tatsächlich entfällt bei der elektronischen Vergabe das zeit- und kostenaufwendige Ausdrucken und Versenden von Ausschreibungsunterlagen, das Ausfüllen und der Post-Rückversand von Angeboten.  Auch die Veröffentlichung von und die Recherche nach Aufträgen wird vereinfacht, Verfahrens- und Übertragungsfehler werden vermieden, die Transparenz im Vergabeverfahren wird verbessert, was der Korruption entgegenwirken soll. Bieter können pa ...

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