Energieausweis bei Einzelmaßnahmen notwendig?
Wir beantragen gerade bei der KfW Fördermittel (Programm 430, Zuschuss für Einzelmaßnahmen). In dem Gebäude (etwa 32 Parteien) soll die Heizungsanlage ausgetauscht werden. Ansonsten werden keine weiteren Maßnahmen durchgeführt. Muss in diesem Fall ein Energieausweis erstellt werden?
Bei der Änderung eines bestehenden Gebäudes (z. B. durch die Dämmung von Bauteilflächen) muss nur dann ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, wenn der EnEV-Nachweis für die Änderung nach § 9, Absatz 1, Satz 2 (sogenannte 140-Prozent-Regel) geführt wird und dafür eine energetische Bilanzierung des gesamten Gebäudes erstellt wird. Dies geht aus § 16, Absatz 1, Satz 3 hervor: „Die Sätze 1 und 2 sind entsprechend anzuwenden, wenn unter Anwendung des § 9, Absatz 1, Satz 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach § 9, Absatz 2 durchgeführt werden.“
Bei einem Heizungstausch ist in der Regel kein EnEV-Nachweis erforderlich und es wird daher auch keine energetische Bilanzierung des Gebäudes erstellt. Somit muss auch kein neuer Energieausweis ausgestellt werden. Der bestehende Ausweis kann bis zum Ablauf der Gültigkeit weiter verwendet werden, auch wenn er die Energieeffizienz des Gebäudes nicht mehr korrekt wiedergibt. Selbstverständlich kann freiwillig ein neuer Ausweis erstellt werden.Jan Karwatzki
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