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Regelwerk

Neue VOB Teil A und B bekannt gegeben

© Eivaisla / iStock / Thinkstock
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) hat am 19. Januar 2016 die vom Deutschen Vergabe- und Vertragsausschuss für Bauleistungen (DVA) erarbeiteten Abschnitte 1 bis 3 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) und die Änderungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) im Bundesanzeiger bekannt gegeben ( Link zur Bekanntmachung im Bundesanzeiger ).

Die VOB 2016 ist laut der Bekanntmachung von den öffentlichen Auftraggebern aber noch nicht anzuwenden: Der Abschnitt 1 VOB/A soll wegen des Sachzusammenhangs mit den Änderungen der Abschnitte 2 und 3 VOB/A erst dann angewendet werden, wenn die übrigen Abschnitte der VOB/A in Kraft treten. Geplant ist hierfür der 18. April 2016. Das BMUB wird den Zeitpunkt des Inkrafttretens für seinen Zuständigkeitsbereich durch Erlass bestimmen.

Hintergrund: Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 2 VOB/A wird durch eine Verweisung in der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) für die Vergabe von Bauaufträgen verbindlich vorgeschrieben. Die neue Vergabeverordnung soll am 18. April 2016 in Kraft treten. Die Anwendung der Vorschriften des Abschnitts 3 VOB/A wird durch eine Verweisung in der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit für die Vergabe von sicherheits- und verteidigungsrelevanten Bauaufträgen verbindlich vorgeschrieben. Die Änderung der Vergabeverordnung Verteidigung und Sicherheit soll am 18. April 2016 in Kraft treten. Und wegen des Sachzusammenhangs mit den Änderungen in der VOB/A sollen auch die geänderten Vorschriften der VOB/B erst dann angewendet werden, wenn die geänderte VOB/A in Kraft tritt. GLR

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