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In der Energieberatung sind vielfältige Anforderungen aus Gesetzen und Verordnungen sowie eine Vielzahl an unterschiedlichen Maßnahmen, Berechnungen und Messungen zielgerichtet durchzuführen – dies gilt sowohl für Neubauten als auch für Maßnahmen an bestehenden Gebäuden. Zwei zentrale Vorschriften hierfür sind die Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Die vielen Anforderungen und die regelmäßigen Änderungen machen es dem Energieplaner und dem Auftraggeber schwer, den Überblick zu behalten.
Wichtig ist die ganzheitliche Gebäudebetrachtung
Doch das Aufgabenfeld des Energieplaners endet nicht bei der Einhaltung der Vorschriften. Durch die Anpassung der baulichen und technischen Anlagen sowie durch eine ganzheitliche Gebäudebetrachtung sollte eine möglichst optimale Energieeffizienz erzielt werden. Hierfür sind verschiedene Berechnungsverfahren, Messungen oder Verfahren (Gebäudedichtheitstest) im synergetischen Zusammenhang durchzuführen. Erforderlich ist eine qualifizierte Energieplanung, die auch fachspezifische Überlegungen und Planungsleistungen integriert, beispielsweise aus den Bereichen Gebäudeplanung/Entwurf, Anlagentechnik und Wärmeschutz/Bauphysik.
Aufgaben, Ziele und Zuständigkeiten klar definieren
Die Verantwortung für die Energieplanung ist im Planungsprozess bisher nicht klar geregelt. Deshalb sind die beteiligten Planer gezwungen, sich zu koordinieren, um zumindest die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten. Wenig hilfreich ist hierbei auch die novellierte H ...