Spielräume rechtssicher gestalten
Gerade im Bereich der Nichtwohngebäude können wirtschaftlich optimierte Gesamtlösungen nur durch eine bereits im sehr frühen Projektstadium stattfindende Abstimmung der Fachplanungen entwickelt werden. Die Komplexität der DIN V 18599 hat zur Folge, dass einzelne Planer kaum in der Lage sind, die für die Berechnungen erforderlichen Leistungen anzubieten, ohne entsprechende Fachpartner einzubinden. Damit sind die Berechnungen als solche bereits ein interdisziplinärer Vorgang.
Ausgangspunkt: Integraler Planungsprozess
Aus fachtechnischer Sicht folgt hieraus für Architekten und Fachingenieure die Notwendigkeit, „sequenzielle“ Planungsprozesse mit unterschiedlichen Zielsetzungen in einen gemeinsam gestalteten, für alle Beteiligten transparenten Prozess zusammenzuführen. Dies geht einher mit der wachsenden Nachfrage von Leistungen „aus einer Hand“. Für kleine und mittlere Planungsbüros bietet sich die Herausforderung und Chance, Marktposition sowie Wettbewerbsfähigkeit durch Bündelung ihrer Kompetenzen zu stärken.
Doch wie kann die Zusammenarbeit im Netzwerk rechtssicher gestaltet werden? Welche Organisationsformen kommen als Basis für eine vertrauensvolle Kooperation in Betracht? Welche Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen diese?
Generalplanung
Mit der Zusammenfassung mehrerer Planungsleistungen steht typischerweise das Modell der Generalplanung im Raum. Daher werden im Folgenden die Generalplanung mit Unterbeauftragung sowie die Planer-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) als in Betracht kommende vertragliche Organisationsformen skizziert.
Im Falle der Beauftragung mit der Gener ...