Managementkompetenz und interdisziplinäre Kooperationen werden für Energieberater immer wichtiger
Die haftungsrechtlich relevanten Aspekte im Außenverhältnis von Generalplaner und Auftraggeber skizzierte der erste Teil dieser Serie zum „rechtssicheren Netzwerken“ (GEB 3/2011). Darin wurden Inhalt und Umfang der für die Generalplanung typischen Verantwortungs- und Haftungskonzentration veranschaulicht, die in der Praxis (beim überwiegend anzutreffenden Organisationsmodell „Generalplanung mit Unterbeauftragung“) beim federführenden Generalplaner liegt.
Das „Organisationsmodell der Generalplanung in Planergemeinschaft“ (Planer-Arbeitsgemeinschaft (ARGE) bietet die Chance, die Risiken entsprechend der jeweiligen Kompetenzen und der damit verknüpften Leistungsinhalte zu kontrollieren. Verbindliche Strukturen mit dem Ziel einer gemeinsamen Planungsverantwortlichkeit lassen sich mit einem gesellschaftsrechtlichen Zusammenschluss etablieren. Darin spiegelt sich dann vor allem das fachtechnische und terminliche Zusammenspiel wider. Auf diese Weise können potenzielle Störungen im Leistungsablauf frühzeitig(er) erkannt werden, sodass die Handhabung von Risiken vorausschauender Bestandteil der Vertragsgestaltung werden kann. Allerdings ergeben sich daraus u. a. folgende Fragen, die es zu beantworten gilt: Welche gesellschaftsvertraglichen Rahmenbedingungen sind für die Ausgestaltung des Innenverhältnisses einer Planergemeinschaft relevant? Und welche Regelungsspielräume gibt es?
Wettbewerbsvorteil durch strategische Kooperation
Studien zur Ertragsanalyse von Architektur- [1] und Ingenieurbüros [2] dokumentier ...